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Gasanlagenprüfung nach § 41a StVZO
GSP und GWP

Gasanlagenprüfung (GSP und GWP)

Für Fahrzeuge mit Gasantrieb schreibt der Gesetzgeber zwei spezielle Untersuchungen vor, die den ordnungsgemäßen Einbau bzw. die Vorschriftsmäßigkeit der Gasanlage bestätigen:

  • die einmalige Gassystem-Einbauprüfung (GSP) und
  • die wiederkehrende Gasprüfung (GWP)

Der Anteil der gasbetriebenen Kraftfahrzeuge am Gesamtbestand spielte bisher eine eher zu vernachlässigende Rolle. Aus den
aktuellen Statistiken des KBA geht allerdings hervor, dass die Anzahl der Gasfahrzeuge stetig steigt. Der Grund für diese Entwicklung ist vor allem der reduzierte Mineralölsteuersatz für Erd- und Flüssiggas bis zum Jahr 2019.

Was hat es aber nun mit der GSP auf sich? GSP bedeutet Gassystemeinbauprüfung und wird von Prüfingenieuren anerkannter Prüforganisationen und amtlich anerkannten Sachverständigen einmalig nach dem Einbau einer Gasanlage, die nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt ist, durchgeführt. Eine Anlage nach der Regelung ECE-R115 ist erkennbar an der Genehmigungsnummer der Anlage; z. B. R115-000001.

Bei Gasanlagen, die nicht nach der ECE-R115 genehmigt sind, wird eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO erforderlich, die nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt wird.

Was wird überprüft

Die Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den zur Gasanlage gehörigen Unterlagen

  • Die Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den zur Gasanlage gehörigen Unterlagen
  • die Vollständigkeit der Unterlagen (Genehmigungsurkunde nach ECE R115, Benutzerhandbuch, Einbauhandbuch)
  • Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
  • der Verwendungsbereich (ob die Gasanlage auch in diesem Fahrzeug verbaut werden darf)
  • der Zustand der Gasanlage
  • die vorgeschriebene Befestigung und Einbau der Einzelkomponenten
  • die Dichtheit der Gasanlage

Folgende Papiere sind zur GSP mitzubringen

  • Fahrzeugpapiere
  • Genehmigung der Gasanlage nach ECE-R115

  • Benutzerhandbuch
  • Einbauhandbuch

Wurde die GSP positiv abgeschlossen, wird die Gasanlage bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen.

GWP

An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird in regelmäßigen Abständen eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage durchgeführt.

Im Gegensatz zur einmaligen GSP (Gassystem-Einbauprüfung) ist die GWP die Wiederkehrende Gasprüfung. Sie wird normalerweise im Zuge der Hauptuntersuchung durchgeführt. Allerdings kann die GWP auch einzeln – zeitnah vor der Hauptuntersuchung (max. 12 Monate) – durchgeführt werden. 


Alle eingetragenen Gasanlagen in Fahrzeugen, auch solche, die nicht nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt sind, werden in der GWP überprüft.

Diese Untersuchung beinhaltet:

  • Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
  • Überprüfung des Zustands der Gasanlage
  • Überprüfung der vorgeschriebenen Befestigung und des Einbaus der Einzelkomponenten
  • Überprüfung der Dichtheit der Gasanlage 

Folgende Papiere sind zur GWP mitzubringen:

  • Genehmigung nach ECE-R115 (wenn vorhanden)
  • Fahrzeugpapiere

Außerordentliche GWP

Neben der periodischen GWP gibt es auch die außerordentliche GWP, die von für diese Tätigkeit anerkannten Werkstätten durchgeführt wird, im Falle der Reparatur und der Wartung der Gasanlage oder nach einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand.

 

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