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Änderungsabnahme - Eintragung
gemäß §19.3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Tuning durch Leichtmetallfelgen, Spoiler, Sonderlenkrad – egal wie Sie Ihr Fahrzeug umbauen möchten, TÜV SÜD prüft, ob der Einbau oder Anbau ordnungsgemäß ist, und trägt diesen ein.

Informieren Sie sich bereits vorab, welche Gutachten und Unterlagen Sie für den An- oder Einbau benötigen. Denn falls das verwendete Bauteil nicht für Ihren Fahrzeugtyp zugelassen ist, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Deshalb gehört zum Lieferumfang der Bauteile eine der folgenden Teilegenehmigungen bzw. Prüfzeugnisse:

  • Teilegutachten (TGA)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
  • Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
  • EG-Genehmigung oder ECE-Genehmigung
  • Nachträge oder Auszüge aus der Fahrzeuggenehmigung 

 

Neben Hinweisen zum Einbau enthält das Prüfzeugnis ggf. Beschränkungen und Auflagen, aus denen hervorgeht, für welchen Fahrzeugtyp das Bauteil bestimmt ist und ob eine Änderungsabnahme erfolgen muss. Ist das Bauteil für Ihren Fahrzeugtyp nicht zugelassen oder möchten Sie mehrere Bauteile kombinieren, benötigen Sie eine Einzelabnahme nach §19.2 StVZO.

Was muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie zur Vorführung nach dem Umbau das geänderte Fahrzeug sowie folgende Unterlagen mit:

 

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Alle Papiere, die mit den Änderungsteilen mitgeliefert wurden

 

Ist der Ein- oder Anbau ordnungsgemäß, erhalten Sie von uns eine Anbaubescheinigung. Legen Sie diese am besten zu Ihren Fahrzeugpapieren. Ihre Fahrzeugpapiere müssen nicht geändert werden. 

(Quelle TÜV Hessen)

Terminanfrage

Benötigen Sie ein Gutachten aufgrund eines Unfalls oder möchten Sie eine Termin für eine Hauptuntersuchung ihres Fahrzeuges. (TÜV SÜD Termin)

Bitte wählen Sie zunächst Ihren Service-Standort aus:

Standort Düsseldorf

Standort Oberhausen