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Abgasuntersuchungen
nach § 47a StVZO

Abgasuntersuchung AU

Die AU dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen und ist in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Die Abstände der Untersuchung richten sich dabei nach den HU-Fristen.

Unser Tipp:

Fahren Sie Ihr Fahrzeug vor der Abgasuntersuchung warm. Denn erst bei warmen Motor kann der Katalysator korrekt arbeiten und das Öl seine volle Schmierwirkung erreichen. Bei Diesel-Motoren ist es besonders wichtig, dass der Zahnriemen gewartet wurde und der Ölstand stimmt.

hu-pruefueberwachung

Untersuchungen für Otto, Diesel und Kraftrad

Bei der Abgasuntersuchung werden die verschiedenen Schadstoffe und Gase gemessen, welche noch aus dem Auspuff herauskommen – bestimmte Gase dürfen nur in bestimmten, prozentual festgelegten Mengen vorkommen.

Der Diesel-Motor produziert vor allem Russpartikel. Deren Dichte wird mittels Messung der Rauchgastrübung bei freier Beschleunigung bestimmt und darf einen bestimmten Trübungsfaktor (K-Wert) nicht übersteigen.

AU an Zweirädern

Bei der Abgasuntersuchung am Krad (AUK) werden Motortemperatur, Motordrehzahl und Kohlenmonoxidgehalt (CO) im Abgas gemessen. Des Weiteren wird festgestellt, ob die Gemischaufbereitung und die Abgasanlage den homologierten Bauteilen entsprechen und
in einwandfreiem Zustand sind.

Bei Krafträdern ohne bzw. mit ungeregeltem Katalysator wird der CO-Wert bei Leerlaufdrehzahl ermittelt. Wenn der Hersteller nichts anderes vorschreibt, dürfen max. 4,5 Vol% CO erreicht werden. Bei Krafträdern mit geregeltem Katalysator wird er bei erhöhter Leerlaufdrehzahl
(ca. 2.000 1/min) bewertet. Wenn der Hersteller keine AUK-Werte vorgegeben hat, dürfen
max. 0,3 Vol% CO erreicht werden.

Die Zukunft der Abgasuntersuchung

Die eigenständige Abgasuntersuchung wird ab dem 1. Januar 2010 ersetzt durch die Umwelt- verträglichkeitsprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung. Dann wird auch für Fahrzeuge ohne OBD (On Board Diagnose) statt einer Prüfbescheinigung ein Nachweis erstellt. Werden die Teiluntersuchung Abgas und HU getrennt durchgeführt, ist der Nachweis des Abgasteiles bei der HU vorzulegen. Der Nachweis ersetzt dann auch die bisherige Prüfplakette.

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